Beschreibung
Mobile Grillstation mieten
Die mobile Grillstation ist nicht auf externe Strom- oder Wasseranschlüsse angewiesen kann daher im Freien fast überall genutzt werden. Auf der Front ist ein individuelles Branding möglich, mit dem Sie beispielsweise auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen können. Optional rüsten wir die Grillstation mit einer Überdachung aus, die vor Sonne und leichtem Regen schützt.
Für das Grillgut müssen Sie selbst sorgen. Doch egal, wofür Sie sich dabei entscheiden, ob Würstchen, Steaks oder Gemüse – dank unseres Gas-Grills können sich Ihre Gäste auf einen echten Genuss freuen.
Lieferung bis zu 100 km inklusive
Sie können beziehungsweise möchten Ihr Eventmodul nicht selbst abholen? Kein Problem! Wir übernehmen gerne die Anlieferung und Abholung Ihres Eventmoduls.
Beträgt die Gesamtfahrstrecke bis zu 100 km, ist die Lieferung der Eventmodule im Preis mit inbegriffen.
Mit Gesamtfahrstrecke meinen wir: Die Lieferung im Umkreis von 25 km ist frei Haus! Die Gesamtfahrstrecke setzt sich dabei zusammen aus Hin- und Rückfahrt, jeweils für die Anlieferung und Abholung. Für die Anmietung ohne Betreuung ergibt dies 4 Wegstrecken, zwei für die Anlieferung und zwei für die Abholung.
Sollte die Gesamtfahrstrecke von 100 km überschritten werden, müssen wir Ihnen Transportkosten berechnen. Geben Sie bitte bei Ihrer Anfrage der Eventmodule den Standort Ihres Events an, damit wir die eventuell anfallenden Lieferkosten für Sie berechnen können.
Kalkulieren Sie bitte zudem, dass je nach Entfernung und Länge Ihres Events Übernachtungskosten für den jeweiligen Eventbetreuer anfallen können.
Versicherungsschutz
Wir sind betriebshaftpflichtversichert bei der AXA Versicherung AG
Die Versicherungsbedingungen können bei der Anmietung gerne eingesehen werden.
AXA Versicherung |
Deckungssumme |
Personenschäden |
2.000.000,00.€ |
Sachschäden |
2.000.000,00 € |
Vermögensschäden |
2.000.000,00 € |
Der Versicherungsschutz besteht, wenn das Mietobjekt von uns aufgebaut wurde oder wenn es durch unser Personal betreut wird.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine Attraktion vom Mieter selbst abgeholt und aufgebaut wird. Der Mieter haftet für alle Schäden an Personen, Sach- und Vermögensschäden.
Wir empfehlen dem Mieter, eine Veranstalterhaftpflicht für die Veranstaltung bei seiner Versicherung abzuschließen.
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