Beschreibung
Bubble Soccer mieten
Insgesamt stellen wir Ihnen in dieser Variante 10 Bumper Balls zur Verfügung – 5 blau und 5 rot gepunktete. Ein Team besteht aus 4 Feldspielern und einem Torhüter. Zudem ist es möglich, Bubble Soccer mit je 5 Feldspielern zu spielen. Die Torhüter spielen dann ohne Bumper Ball.
Die riesigen Bälle werden mit Luft gefüllt. Das passende Handgebläse dazu ist im Lieferumfang enthalten, wenn Sie bei uns Bubble Soccer mieten. Nur der Fußball muss vom Mieter zur Verfügung gestellt werden. Da es auf harten, rauen Böden zu Schäden an den empfindlichen Bubble Balls kommen kann, sollte ausschließlich auf Rasen gespielt werden. Für die Größe des Spielfeldes gibt es beim Bubble Soccer keine genauen Vorgaben. Sie kann frei gewählt werden.
Lieferung bis zu 100 km inklusive
Sie können beziehungsweise möchten Ihr Eventmodul nicht selbst abholen? Kein Problem! Wir übernehmen gerne die Anlieferung und Abholung Ihres Eventmoduls.
Beträgt die Gesamtfahrstrecke bis zu 100 km, ist die Lieferung der Eventmodule im Preis mit inbegriffen.
Mit Gesamtfahrstrecke meinen wir: Die Lieferung im Umkreis von 25 km ist frei Haus! Die Gesamtfahrstrecke setzt sich dabei zusammen aus Hin- und Rückfahrt, jeweils für die Anlieferung und Abholung. Für die Anmietung ohne Betreuung ergibt dies 4 Wegstrecken, zwei für die Anlieferung und zwei für die Abholung.
Sollte die Gesamtfahrstrecke von 100 km überschritten werden, müssen wir Ihnen Transportkosten berechnen. Geben Sie bitte bei Ihrer Anfrage der Eventmodule den Standort Ihres Events an, damit wir die eventuell anfallenden Lieferkosten für Sie berechnen können.
Kalkulieren Sie bitte zudem, dass je nach Entfernung und Länge Ihres Events Übernachtungskosten für den jeweiligen Eventbetreuer anfallen können.
Versicherungsschutz
Wir sind betriebshaftpflichtversichert bei der AXA Versicherung AG
Die Versicherungsbedingungen können bei der Anmietung gerne eingesehen werden.
AXA Versicherung |
Deckungssumme |
Personenschäden |
2.000.000,00.€ |
Sachschäden |
2.000.000,00 € |
Vermögensschäden |
2.000.000,00 € |
Der Versicherungsschutz besteht, wenn das Mietobjekt von uns aufgebaut wurde oder wenn es durch unser Personal betreut wird.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine Attraktion vom Mieter selbst abgeholt und aufgebaut wird. Der Mieter haftet für alle Schäden an Personen, Sach- und Vermögensschäden.
Wir empfehlen dem Mieter, eine Veranstalterhaftpflicht für die Veranstaltung bei seiner Versicherung abzuschließen.
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